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vereinbarung & spielregeln

die vorstandsmitglieder vergeben 4 cartes blanches, verstanden nicht als kleiderbügel, sondern als vertrauensvolle freibillets für einen experimentellen schichtwechselprozess.
die verantwortung für die planung & durchführung des projekts liegt beim projektleiter bzw. der projektleiterin, dem/der der schichtwechselvorstand das vertrauen ausspricht.

der/die künstlerin geniesst im
aktionsradius des schichtwechsels künstlerische freiheit.

für die/den projektpartner/-in gelten folgende spielregeln:
er/sie verfügt über ein
autonomes, aber limitiertes projektbudget in der höhe von 8'000.– chf.
womit alle leistungen wie zur verfügungstellung des raums & der infrastruktur, begleitung & beratung, auf- & abbau, ggf. versicherung der werke, werbung, plakat & einladungskarte, vernissagegestaltung, honorar für das projekt, buchstäblich alle dienstleistungen einer reibungslosen abwicklung inbegriffen sind. hier die wesentlichen 8 punkte, kurz, knapp & klar:

I schichtwechsel - projektbeitrag
pro projekt 8000.–

II dossier fürs internet
a) vorankündigung (bildauswahl à 3-4 fotos 150dpi & kurzbio) 1 a4-seite
b) beschrieb (statement eine bis zwei a4-seiten) / links
c) allfällig: veranstaltungen/begleitprogramm
d) pressespiegel/vernissagerede (pdf)
gesamtumfang: ca. 3-5 a4 seiten
fixkosten an den schichtwechsel: 300.– chf

III buchhalterische abrechnung
nach abschluss des projekts legt der/die projektleiter/-in eine detaillierte & nachvollziehbare abrechnung mit belegen vor.

IV auszahlung
die ausschüttung der projektmittel erfolgt zu 3 tranchen
a) 3000.– chf zu beginn (anschubfinanzierung)
b) 2’500.– chf. mitten im prozess (durch die/den projektpatIn/en beantragt)
c) 2’500.– chf. nach abschluss des projekts, wenn alle punkte, gemäss vereinbarung erfüllt sind.

grundsätzlich macht das honorar nicht mehr als 1000.–chf. aus
die auszahlungen erfolgen über ein bankkonto, das durch den projektpaten bekanntgegeben wird.

V adresskartei
wird gestellt  

VI  einladungskarte
mit standardkopf blanco / format frei

VII austragungsort : liechtenstein
ausnahmen müssen mit dem vorstand des schichtwechsels abgesprochen werden.
der aktionsradius wurde erweitert, d.h. es wird nicht mehr ausschliesslich & ortsgebunden in der alten weberei in triesen operiert.

VIII 20% aus dem erlös
von werken fliessen in die kassa des schichtwechsels.

statuten als pdf